Das Baukindergeld

Unterstützung für junge Familien

Von Magdalena Fontanier

Das Baukindergeld wurde von der Bundesregierung eingeführt, um junge Familien mit Kindern dabei zu unterstützen, den Traum vom eigenen Haus leichter realisieren zu können. In Form einer jährlichen Finanzspritze wird die Förderung von der KfW-Bank gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat angeboten. Erfüllt man als Antragsteller die Voraussetzungen, profitiert man über einen Zeitraum von zehn Jahren von dem Zuschuss. Die individuelle Situation des Bewerbers am Tag der Einreichung entscheidet über die Höhe des Zuschusses.

 

 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung?

  • In Ihrem Haushalt lebt mind. ein Kind, das noch keine 18 Jahre alt ist (Sie erhalten 10 Jahre Baukindergeld, auch wenn der 18. Geburtstag auf den Tag nach der Antragstellung fällt.)
  • Mit einem Kind übersteigt Ihr durchschnittliches Haushaltseinkommen nicht 90.000,00 € (ausschlaggebend sind die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide)
  • Für jedes weitere Kind bekommen Sie zusätzlich 15.000,00€ (Die Anzahl der Kinder ist unbegrenzt)
  • Das Datum des Notarvertrags oder der Baugenehmigung fällt auf einen Tag nach dem 01.01.2018
  • Sie ziehen selbst in die neue Immobilie ein
  • Neben dieser Immobilie besitzen Sie keine weiteren Immobilien
  • Ihr neues Heim liegt in Deutschland
  • Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland, Ihre Staatsbürgerschaft ist irrelevant

 

 

Die erste Hürde ist genommen!

Doch wie hoch ist der zu erwartende Zuschuss?

 

Anzahl

Kinder

Max. Haushalts­einkommen

Zuschuss

pro Jahr

Zuschuss gesamt
in 10 Jahren

1

90.000,00 €

1.200,00 €

12.000,00 €

2

105.000,00 €

2.400,00 €

24.000,00 €

3

120.000,00 €

3.600,00 €

36.000,00 €

 

 

 

 

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Der Zuschuss wird online über das Portal der KfW-Bank gestellt. Jeder Antragssteller richtet sich dort ein eigenes Online-Konto ein, über das die weitere Kommunikation stattfinden wird.

https://public.kfw.de/zuschussportal-web/        

 

 

Halten Sie drei Nachweise für die Antragstellung bereit:

  1. Die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide beider Partner, die zu einem Haushalt zählen. Sind Sie alleinerziehend, dann ist Ihr alleiniger Einkommenssteuerbescheid ausschlaggebend. Wenn Sie bspw. noch in 2019 einen Antrag stellen, benötigen Sie die Bescheide von 2017 und 2016.
  2. Mit der Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde oder Stadt beweisen Sie, dass Sie und Ihr Partner sowie die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, die Immobilie selbst bewohnen.
  3. Mit einem aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) weisen Sie sich als Eigentümer der Immobilie aus.

 

 

Was passiert dann?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen, wird Ihnen in Ihrem persönlichen Online-Konto eine Auftragsbestätigung zugeschickt. Unter „Meine Anträge“ können Sie sämtliche Unterlagen und Dokumente, die Ihren Antrag betreffen, einsehen. Dort erfahren Sie auch, welcher Termin für die erste Auszahlung vorgesehen ist.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Fülle an eingehenden Anträgen, kann es während der Prüfungsphase seitens des Zuschussgebers zu Verzögerungen kommen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, wird das Baukindergeld für Sie bis zur endgültigen Prüfungsentscheidung reserviert, denn entscheidend ist das Datum der Antragstellung. Insgesamt stehen jedoch Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Geht Ihr Antrag ein, wenn die Mittel bereits vergeben sind, gehen Sie leer aus.

 

 

Was passiert, wenn ich ausziehe?

Falls sich Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändern sollte und Sie über einen Verkauf oder Vermietung der bezuschussten Immobilie nachdenken, bedenken Sie auch, dass Sie verpflichtet sind, die KfW-Bank als Zuschussgeber über Ihre neue Situation umgehend zu informieren. Sie werden unter Umständen nicht mehr die Förderungsbedingungen erfüllen und auf die jährliche Auszahlung des Baukindergeldes verzichten müssen.

 

 

Das Wichtigste zusammengefasst

Zuschuss: 12.000,00 € pro Kind (verteilt auf 10 Jahre: 1.200,00 € pro Jahr und Kind)

Immobilienart: Wohnimmobilien zum Bau oder Kauf für Eigennutzer

Antragsteller: Verheiratete, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner und Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren

Haushaltseinkommen: 90.000,00 € mit einem Kind zuzügl. 15.000,00 € für jedes weitere Kind (105.000,00 € bei zwei Kindern)

Antragzeitraum: 01.01.2018 bis 31.12.2020

Erst einziehen, dann beantragen (während der ersten drei Monate nach Einzug durch Nachweis der Meldebescheinigung der Gemeinde)

Zuschussgeber: KfW-Bank

 

 

Eine stabile Finanzierung

Ihr Schlüssel zum Eigenheim

Das Baukindergeld ist als reiner Zuschuss, als Sahnehäubchen auf Ihrem Eisbecher zu verstehen. Damit Sie das Darlehen bei Ihrer finanzierenden Bank regelmäßig bedienen können, ist von Anfang an auf eine stabile und funktionierende Finanzierung zu achten. Eine Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie zuschussberechtigt sind, kann erst nach Ihrem Einzug in Ihr neues Heim vorgenommen werden. Aufgrund dieser Unsicherheit kann der Zuschuss nicht in die Finanzierung einfließen.

Neben dem Baukindergeld gibt es im Rahmen von Umbau-und/oder Sanierungsmaßnahmen noch eine Reihe weiterer KfW-Zuschussmöglichkeiten, die Sie beantragen können. Für diese Produkte stellen Sie den Antrag im Gegensatz zum Baukindergeld, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.

Um sich in der Fülle an Informationen zurecht zu finden, ist es durchaus hilfreich, sich an einen Experten zu wenden, der Sie auf dem Weg durch den Bürokratie-Dschungel begleitet.

 

 

Quelle:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

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